Weil Räume Zukunft formen
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26.07.2026 Der erste Eindruck entscheidet – bei Immobilien oft schon in den ersten Sekunden einer Besichtigung oder beim Blick auf die Fotos im Inserat. Wer sein Haus vor dem Verkauf gezielt vorbereitet, verkauft in der Regel schneller und zu einem besseren Preis. Und das Beste: Die wirkungsvollsten Maßnahmen kosten wenig. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihr Haus mit kleinem Budget verkaufsfertig machen – und wovon Sie besser die Finger lassen. Warum die Vorbereitung so viel bewirkt Käufer treffen Entscheidungen zu einem großen Teil emotional. Ein aufgeräumtes, helles, gepflegtes Haus wirkt einladend und lässt Interessenten sich vorstellen, hier zu leben. Ein überladenes, dunkles oder ungepflegtes Haus erzeugt das Gegenteil – und liefert Argumente, den Preis zu drücken. Der entscheidende Punkt: Diese Wirkung hat oft wenig mit dem tatsächlichen Wert der Bausubstanz zu tun, sondern mit der Präsentation. Genau hier setzt Home Staging an. Die wirkungsvollsten Maßnahmen mit kleinem Budget Entrümpeln und aufräumen. Der wichtigste und günstigste Schritt. Räumen Sie persönliche Gegenstände, überflüssige Möbel und Gerümpel weg. Leere, klare Flächen lassen Räume größer und heller wirken und helfen dem Käufer, sich das Haus als sein eigenes vorzustellen. Gründlich reinigen. Ein blitzsauberes Haus signalisiert Pflege. Fenster, Böden, Bäder und Küche verdienen besondere Aufmerksamkeit – hier schauen Interessenten genau hin. Neutralisieren und depersonalisieren. Familienfotos, ausgefallene Farben und sehr persönliche Deko lenken ab. Neutrale, helle Töne sprechen mehr Menschen an und wirken zeitlos. Kleine Reparaturen erledigen. Tropfende Wasserhähne, klemmende Türen, lose Griffe, kaputte Lampen – solche Kleinigkeiten kosten wenig, hinterlassen aber unbewusst den Eindruck von Vernachlässigung, wenn sie bleiben. Für Licht und Frische sorgen. Helle Räume verkaufen sich besser. Öffnen Sie Vorhänge, tauschen Sie schwache Leuchtmittel gegen hellere, sorgen Sie vor Besichtigungen für frische Luft und einen neutralen Geruch. Den ersten Eindruck außen pflegen. Der Weg zur Haustür, der Vorgarten, die Fassade und der Eingangsbereich bilden den allerersten Eindruck. Ein gemähter Rasen, gefegte Wege und ein gepflegter Eingang wirken Wunder – gerade auf den Titelfotos des Inserats. Gute Fotos sind die halbe Miete Die meisten Interessenten sehen Ihr Haus zuerst online. Aussagekräftige, helle Fotos entscheiden darüber, ob sie überhaupt einen Besichtigungstermin vereinbaren. Fotografieren Sie bei Tageslicht, in aufgeräumten Räumen und aus Blickwinkeln, die die Räume groß wirken lassen. Die Mühe des Home Stagings zahlt sich vor allem dann aus, wenn sie sich auch in den Fotos widerspiegelt. Was sich meist nicht lohnt So sinnvoll kleine Maßnahmen sind – große Investitionen kurz vor dem Verkauf rechnen sich selten. Eine komplett neue Küche, ein hochwertiges Bad oder eine aufwändige Sanierung spielen ihre Kosten beim Verkaufspreis oft nicht vollständig wieder ein, weil der Käufer möglicherweise ohnehin andere Vorstellungen hat. Die Faustregel lautet: kleine, sichtbare Verbesserungen ja – große Umbauten nein. Bei größeren Mängeln ist es meist ehrlicher und wirtschaftlicher, sie im Preis zu berücksichtigen, statt kurz vor dem Verkauf teuer zu sanieren. Aufwand und Nutzen im Blick behalten Home Staging soll den Verkauf erleichtern, nicht zum Selbstzweck werden. Konzentrieren Sie sich auf die Maßnahmen mit dem besten Verhältnis von Aufwand und Wirkung – Entrümpeln, Reinigen, kleine Reparaturen, Licht. Diese kosten wenig Geld, aber etwas Zeit, und zahlen sich fast immer aus. Wie stark sich Ihre Vorbereitung im Preis niederschlägt, lässt sich am besten im Rahmen einer fundierten Wertermittlung einordnen (siehe Was ist mein Haus wert? ). Häufige Fragen (FAQ) Lohnt sich Home Staging wirklich? In der Regel ja. Schon einfache Maßnahmen wie Entrümpeln, Reinigen und gute Fotos verbessern den Eindruck deutlich und können Verkaufsdauer und Preis positiv beeinflussen – bei geringem Kostenaufwand. Sollte ich vor dem Verkauf noch renovieren? Kleine, sichtbare Verbesserungen lohnen sich meist. Große Sanierungen kurz vor dem Verkauf spielen ihre Kosten dagegen selten vollständig wieder ein. Wie wichtig sind die Fotos? Sehr. Die meisten Interessenten entscheiden anhand der Online-Fotos, ob sie eine Besichtigung vereinbaren. Gute Bilder sind daher entscheidend. Muss ich das Haus komplett leerräumen? Nein. Ein dezent und wohnlich eingerichtetes Haus wirkt oft besser als ein völlig leeres – wichtig ist, Persönliches und Überflüssiges zu reduzieren. Ihr nächster Schritt Mit überschaubarem Aufwand können Sie den Eindruck Ihres Hauses deutlich verbessern – und damit oft den Verkaufspreis. Wie viel Ihre Vorbereitung bewirkt und wo Ihr Haus preislich steht, zeigt eine fundierte Bewertung. Sie möchten Ihre Immobilie in Leer oder Ostfriesland optimal für den Verkauf aufstellen? novarimo begleitet Sie strukturiert – von der Vorbereitung über die Bewertung bis zur Vermarktung, transparent und ohne Verkaufsdruck. Starten Sie mit einer kostenlosen, unverbindlichen Wertermittlung. Den Gesamtüberblick bietet der Leitfaden Haus verkaufen in Leer & Ostfriesland . → Jetzt kostenlose Wertermittlung anfragen Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Die Wirkung einzelner Maßnahmen kann je nach Objekt und Markt unterschiedlich ausfallen.
26.07.2026 „Wie lange dauert das eigentlich?" ist eine der ersten Fragen, die sich Verkäufer stellen – besonders, wenn ein Umzug, eine neue Immobilie oder eine finanzielle Planung davon abhängt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber einen realistischen Rahmen: Von der Vorbereitung bis zur Übergabe sollten Sie mit mehreren Monaten rechnen. Dieser Beitrag schlüsselt auf, wie sich diese Zeit verteilt und was den Verkauf beschleunigt oder bremst. Der Zeitplan Phase für Phase Vorbereitung: etwa 2 bis 6 Wochen. In dieser Phase ermitteln Sie den Wert, stellen die Unterlagen zusammen, bereiten das Objekt vor und erstellen das Exposé. Wie lange das dauert, hängt stark davon ab, wie vollständig Ihre Unterlagen bereits sind. Fehlen Dokumente – etwa ein aktueller Grundbuchauszug oder der Energieausweis –, kann sich diese Phase spürbar verlängern. Diese Zeit haben Sie weitgehend selbst in der Hand. Vermarktung und Besichtigungen: einige Wochen bis mehrere Monate. Sobald das Haus inseriert ist, beginnt die Suche nach dem passenden Käufer. Diese Phase ist am schwersten vorherzusagen. Ein gut vorbereitetes, marktgerecht bepreistes Objekt in gefragter Lage findet oft innerhalb weniger Wochen einen Käufer. Ein zu hoch bepreistes oder schwer vermittelbares Objekt kann dagegen viele Monate am Markt bleiben. Der Preis ist hier der größte Hebel. Verhandlung und Kaufvertrag: 1 bis 3 Wochen. Ist ein ernsthafter Käufer gefunden, folgen die Preisverhandlung und die Vorbereitung des Kaufvertrags durch den Notar. Meist vergehen hier ein bis drei Wochen, bis der Notartermin steht. Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung: etwa 4 bis 8 Wochen. Auch nach der notariellen Beurkundung ist der Verkauf noch nicht sofort abgeschlossen. Der Notar veranlasst die nötigen Grundbucheintragungen (etwa die Auflassungsvormerkung), holt Genehmigungen ein und teilt erst dann die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Bis das Geld auf Ihrem Konto ist, vergehen in der Regel noch einige Wochen. Unterm Strich Rechnet man die Phasen zusammen, ergibt sich als realistischer Rahmen eine Gesamtdauer von rund vier bis acht Monaten – von der ersten Vorbereitung bis zur Kaufpreiszahlung und Übergabe. Bei sehr gefragten Objekten und optimaler Vorbereitung kann es schneller gehen; bei schwierigen Objekten oder überzogenem Preis auch deutlich länger. Was den Verkauf beschleunigt Einige Faktoren haben Sie selbst in der Hand. Vollständige Unterlagen von Anfang an verhindern Verzögerungen, sobald ein Käufer ernst macht. Ein realistischer Preis ist der wichtigste Beschleuniger überhaupt – er zieht schnell die richtigen Interessenten an. Eine professionelle Vermarktung mit guten Fotos und aussagekräftigem Exposé erhöht die Zahl qualifizierter Anfragen. Und wer Besichtigungen gut organisiert und die Bonität ernsthafter Interessenten früh klärt, verliert keine Zeit mit Terminen, die zu nichts führen. Was den Verkauf bremst Umgekehrt sorgen dieselben Punkte in negativer Ausprägung für Verzögerung: ein zu hoher Preis , der das Haus zum „Ladenhüter" macht, fehlende oder veraltete Unterlagen , eine schwache Präsentation und unklare Kommunikation mit Interessenten. Auch äußere Faktoren wie das allgemeine Zinsumfeld und die regionale Nachfrage spielen eine Rolle – diese können Sie zwar nicht steuern, aber durch gute Vorbereitung abfedern. Zeitdruck? Dann besonders auf die Vorbereitung achten Wenn Sie unter Zeitdruck verkaufen – etwa wegen eines Umzugs, einer Scheidung oder eines Erbfalls –, ist die Versuchung groß, Schritte zu überspringen. Das rächt sich meist. Gerade dann zahlt sich eine gründliche Vorbereitung und ein von Anfang an marktgerechter Preis aus, weil sie die unvorhersehbarste Phase – die Vermarktung – verkürzen. Einen strukturierten Partner an der Seite zu haben, kann in solchen Situationen zusätzlich Zeit und Nerven sparen. Häufige Fragen (FAQ) Wie lange dauert ein Hausverkauf im Durchschnitt? Von der Vorbereitung bis zur Übergabe realistisch etwa vier bis acht Monate – abhängig von Objekt, Preis und Marktlage. Was dauert am längsten? Die Vermarktungsphase, also die Zeit bis zum passenden Käufer. Sie ist am stärksten vom Preis und von der regionalen Nachfrage abhängig. Wie lange dauert es nach dem Notartermin bis zum Geld? In der Regel noch einige Wochen, oft vier bis acht, bis alle Grundbuchschritte erledigt sind und der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises mitteilt. Kann ich den Verkauf beschleunigen? Ja – vor allem durch vollständige Unterlagen, einen realistischen Preis und eine gute Präsentation. Diese Faktoren haben Sie selbst in der Hand. Ihr nächster Schritt Der wichtigste Hebel für einen zügigen Verkauf liegt am Anfang: gute Vorbereitung und ein realistischer Preis. Beides beginnt mit einer fundierten Werteinschätzung. Den detaillierten Weg beschreibt der Beitrag Hausverkauf-Ablauf in 8 Schritten . Sie möchten Ihre Immobilie in Leer oder Ostfriesland zügig und geordnet verkaufen? novarimo begleitet Sie strukturiert durch alle Phasen – mit einem festen Ansprechpartner, transparent und ohne Verkaufsdruck. Starten Sie mit einer kostenlosen, unverbindlichen Wertermittlung. → Jetzt kostenlose Wertermittlung anfragen Die genannten Zeitangaben sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.
26.07.2026 Der Energieausweis gehört zu den Dokumenten, die beim Hausverkauf gern übersehen werden – bis ein Interessent danach fragt. Dabei ist er gesetzlich vorgeschrieben, und wer ihn nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert ein Bußgeld. Dieser Beitrag erklärt, wann Sie den Energieausweis brauchen, welche Arten es gibt, was er kostet und worauf Sie achten müssen. Wann ist der Energieausweis Pflicht? Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht. Sie müssen ihn spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Käufer spätestens bei Vertragsabschluss übergeben. Bereits in der Verkaufsanzeige sind bestimmte Kennwerte anzugeben – dazu gleich mehr. Ausnahmen gelten praktisch nur für wenige Sonderfälle, etwa bestimmte denkmalgeschützte Gebäude. Für ein normales Wohnhaus, das Sie verkaufen möchten, führt am Energieausweis kein Weg vorbei. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Es gibt zwei Arten, die sich in Aussagekraft und Kosten unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten Jahren. Er ist einfacher zu erstellen und günstiger, hängt aber stark vom individuellen Heizverhalten ab – ein sparsamer Vorbewohner lässt das Haus effizienter erscheinen, als es baulich ist. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes – Dämmung, Fenster, Heizung, Bausubstanz. Er ist aufwändiger und teurer, dafür objektiver und unabhängig vom Nutzerverhalten. In bestimmten Fällen ist der Bedarfsausweis sogar vorgeschrieben, etwa bei älteren Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten, die einen bestimmten energetischen Standard nicht erfüllen. Welche Variante für Ihr Haus zulässig oder erforderlich ist, klärt der Aussteller. Was kostet ein Energieausweis? Die Kosten trägt der Verkäufer. Ein Verbrauchsausweis ist mit etwa 50 bis 100 Euro vergleichsweise günstig. Ein Bedarfsausweis kostet je nach Aufwand und Anbieter meist mehrere hundert Euro. Angesichts der Bußgeldrisiken und der Bedeutung für den Verkauf ist das gut investiertes Geld. Ausgestellt werden Energieausweise von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, bestimmten Handwerksbetrieben oder Ingenieurbüros. Diese Angaben gehören schon in die Anzeige Bereits in Ihrer Verkaufsanzeige müssen bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis stehen. Dazu gehören die Art des Ausweises, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und – bei neueren Ausweisen – die Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben, kann das ebenfalls als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Stellen Sie den Energieausweis deshalb möglichst früh aus, noch bevor Sie inserieren. Bußgelder und Gültigkeit Wer den Energieausweis nicht rechtzeitig vorlegt, unvollständige Angaben macht oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder können bis zu 10.000 Euro betragen. So hoch wird es in der Praxis selten, aber das Risiko zeigt, wie ernst der Gesetzgeber die Pflicht nimmt. Ein einmal ausgestellter Energieausweis ist zehn Jahre gültig . Haben Sie also vor einigen Jahren bereits einen erstellen lassen, prüfen Sie zunächst, ob er noch gültig ist, bevor Sie einen neuen beauftragen. Der Energieausweis als Verkaufsargument Der Energieausweis ist nicht nur eine Pflicht, sondern zunehmend ein Werthebel . Seit Energiekosten und gesetzliche Anforderungen gestiegen sind, achten Käufer genau auf die Energieeffizienz. Ein guter Wert – etwa dank moderner Heizung und guter Dämmung – ist ein echtes Verkaufsargument. Ein schlechter Wert dagegen wird oft in die Preisverhandlung eingebracht. Wer hier Modernisierungen vorweisen kann, sollte das aktiv kommunizieren. Häufige Fragen (FAQ) Brauche ich beim Hausverkauf zwingend einen Energieausweis? Ja. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und dem Käufer übergeben werden. Nur wenige Sonderfälle wie bestimmte Baudenkmäler sind ausgenommen. Was ist besser – Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Das hängt vom Gebäude ab. Der Verbrauchsausweis ist günstiger, der Bedarfsausweis objektiver. In manchen Fällen ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wie lange ist der Energieausweis gültig? Zehn Jahre ab Ausstellung. Prüfen Sie einen vorhandenen Ausweis, bevor Sie einen neuen beauftragen. Welches Bußgeld droht ohne Energieausweis? Bis zu 10.000 Euro. Auch fehlende Pflichtangaben in der Anzeige können geahndet werden. Muss der Energieausweis schon in die Anzeige? Ja, die wichtigsten Kennwerte gehören bereits in die Verkaufsanzeige – deshalb sollten Sie ihn vor dem Inserieren ausstellen lassen. Ihr nächster Schritt Der Energieausweis ist schnell erledigt, wenn Sie ihn früh angehen – und er kann Ihren Verkauf sogar unterstützen, wenn die Werte gut sind. Er gehört zu den ersten Unterlagen, die Sie zusammenstellen sollten (siehe Hausverkauf-Checkliste ). Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie in Leer oder Ostfriesland? novarimo begleitet Sie strukturiert durch alle Schritte – von den Unterlagen über die Bewertung bis zur Übergabe, transparent und ohne Verkaufsdruck. Den Gesamtüberblick bietet der Leitfaden Haus verkaufen in Leer & Ostfriesland . → Jetzt kostenlose Wertermittlung anfragen Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes können sich ändern.
26.07.2026 Beim Hausverkauf denken die meisten an den Erlös – doch auch auf der Verkäuferseite fallen Kosten an. Sie sind überschaubar, sollten aber von Anfang an eingeplant werden, damit am Ende keine Überraschung bleibt. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Kosten typischerweise auf Sie als Verkäufer zukommen und mit welcher Größenordnung Sie rechnen sollten. Vorab: Viele der bekanntesten Kosten trägt in Deutschland der Käufer – etwa die Grunderwerbsteuer und den Großteil der Notarkosten. Als Verkäufer bleibt für Sie ein deutlich kleinerer, aber wichtiger Kostenblock. Löschung der Grundschuld Wenn Ihr Haus noch mit einem Kredit belastet ist, steht im Grundbuch eine Grundschuld zugunsten Ihrer Bank. Diese muss zum Verkauf gelöscht werden, damit der Käufer die Immobilie lastenfrei erwirbt. Für die Löschung fallen Notar- und Grundbuchkosten an – als grobe Orientierung etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuldsumme. Diese Kosten trägt in der Regel der Verkäufer, da er für die lastenfreie Übergabe verantwortlich ist. Vorfälligkeitsentschädigung Lösen Sie einen laufenden Immobilienkredit vorzeitig ab – etwa weil Sie das Haus vor Ablauf der Zinsbindung verkaufen –, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie entschädigt die Bank für die entgangenen Zinsen. Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsniveau ab und kann durchaus mehrere tausend Euro betragen. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrer Bank nach einer konkreten Berechnung – dieser Posten wird oft unterschätzt. Energieausweis Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Die Kosten trägt der Verkäufer. Je nach Art bewegen sie sich zwischen rund 50 und 100 Euro für einen Verbrauchsausweis und mehreren hundert Euro für einen aufwändigeren Bedarfsausweis. Details dazu im Beitrag Energieausweis beim Verkauf . Ihr Anteil an der Maklerprovision Wenn Sie mit einem Makler verkaufen, tragen Sie bei selbstgenutzten Wohnimmobilien seit 2020 in der Regel die Hälfte der Provision . Das ist meist der größte Einzelposten auf der Verkäuferseite – bei einem Verkaufspreis von 300.000 Euro schnell rund 10.000 Euro. Wie sich die Provision zusammensetzt und wer sie zahlt, erklärt der Beitrag Maklerprovision beim Hausverkauf . Mögliche Steuer: die Spekulationssteuer In bestimmten Fällen kommt die Spekulationssteuer hinzu – nämlich dann, wenn Sie eine nicht selbst bewohnte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkaufen. Bei selbstgenutzten Immobilien und nach Ablauf der Zehnjahresfrist fällt sie in der Regel nicht an. Die genauen Regeln erklärt der Beitrag Spekulationssteuer beim Hausverkauf . Kosten für die Verkaufsvorbereitung Je nach Zustand und Strategie können weitere, freiwillige Kosten sinnvoll sein: kleinere Renovierungen und Reparaturen , professionelle Fotos , gegebenenfalls ein Wertgutachten sowie am Ende die Umzugskosten . Diese Ausgaben sind optional, zahlen sich aber häufig aus, weil sie einen besseren Verkaufspreis ermöglichen – vorausgesetzt, sie stehen im richtigen Verhältnis zum Nutzen. Ein grober Überblick Als Faustregel gilt: Die zwingenden Verkäuferkosten (Löschung der Grundschuld, Energieausweis, eventuell Vorfälligkeitsentschädigung) bewegen sich meist im unteren einstelligen Prozentbereich des Verkaufspreises – der größte Hebel ist der Provisionsanteil, falls ein Makler beteiligt ist, und in Ausnahmefällen die Spekulationssteuer. Wichtig ist, alle Posten von Beginn an in Ihre Kalkulation einzubeziehen, damit der Nettoerlös realistisch bleibt. Häufige Fragen (FAQ) Welche Kosten zahlt der Verkäufer beim Hausverkauf? In der Regel die Löschung der Grundschuld, den Energieausweis, gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung, seinen Anteil an der Maklerprovision und – in bestimmten Fällen – die Spekulationssteuer. Wer zahlt die Notarkosten? Den Großteil der Notarkosten trägt üblicherweise der Käufer. Für die Löschung der Grundschuld fallen jedoch Notar- und Grundbuchkosten beim Verkäufer an. Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung? Das hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsniveau ab und kann mehrere tausend Euro betragen. Ihre Bank kann den konkreten Betrag berechnen. Kann ich Verkaufskosten steuerlich absetzen? In bestimmten Konstellationen – etwa wenn Spekulationssteuer anfällt – lassen sich Verkaufskosten vom Gewinn abziehen. Das klärt der Steuerberater. Ihr nächster Schritt Wer die Kosten von Anfang an kennt, kalkuliert seinen Nettoerlös realistisch und vermeidet Überraschungen. Der beste Startpunkt ist eine fundierte Werteinschätzung, aus der sich alle weiteren Zahlen ableiten. Sie möchten wissen, was am Ende für Ihre Immobilie in Leer oder Ostfriesland übrig bleibt? novarimo erstellt Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Wertermittlung und ordnet die zu erwartenden Kosten transparent ein – ohne Verkaufsdruck. Den Gesamtüberblick bietet der Leitfaden Haus verkaufen in Leer & Ostfriesland . → Jetzt kostenlose Wertermittlung anfragen Die genannten Beträge sind Richtwerte (Stand 2026) und können im Einzelfall abweichen. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
25.07.2026 Ein geerbtes Haus bringt oft gemischte Gefühle mit sich: Es ist mit Erinnerungen verbunden, gleichzeitig stellen sich viele praktische Fragen. Behalten, vermieten oder verkaufen? Was ist mit der Erbschaftsteuer? Und was gilt, wenn mehrere Erben beteiligt sind? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen ruhigen Überblick, damit Sie in einer ohnehin belastenden Zeit sicher entscheiden können. Vorweg: Erbschaft und Steuern sind komplex. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Notar, Fachanwalt oder Steuerberater – er hilft Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen. Der erste Schritt: die rechtlichen Grundlagen klären Bevor ein Verkauf möglich ist, muss geklärt sein, wer Eigentümer geworden ist. Das ergibt sich aus dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge. Um über die Immobilie verfügen zu können, brauchen Sie in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament als Nachweis. Anschließend muss das Grundbuch berichtigt werden – die verstorbene Person wird als Eigentümer durch die Erben ersetzt. Ein wichtiger Hinweis: Wird die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist sie in der Regel gebührenfrei. Erst nach der Berichtigung können Sie die Immobilie verkaufen. Wenn mehrere erben: die Erbengemeinschaft Häufig erbt nicht eine einzelne Person, sondern mehrere gemeinsam – etwa Geschwister. Dann entsteht eine Erbengemeinschaft , und das hat eine wichtige Konsequenz: Die Immobilie gehört allen gemeinsam, und über den Verkauf können die Erben nur einstimmig entscheiden. Niemand kann allein das Haus verkaufen. Das funktioniert reibungslos, wenn sich alle einig sind – der Erlös wird dann nach Erbquoten aufgeteilt. Schwierig wird es, wenn einzelne Erben unterschiedliche Vorstellungen haben. Für diesen Fall gibt es mehrere Wege: Ein Erbe kann die anderen auszahlen und das Haus übernehmen, ein Erbe kann seinen Erbanteil verkaufen , oder – als letztes Mittel bei völliger Uneinigkeit – kann die Teilungsversteigerung beantragt werden. Letztere bringt meist den geringsten Erlös und sollte die Ausnahme bleiben. Ein neutraler, sachlicher Umgang mit den Zahlen hilft hier enorm. Wenn alle Erben derselben, unabhängig ermittelten Wertangabe vertrauen können, lassen sich viele Konflikte vermeiden. Zwei verschiedene Steuern – nicht verwechseln Beim geerbten Haus kommen zwei Steuern ins Spiel, die oft durcheinandergebracht werden: die Erbschaftsteuer und die Spekulationssteuer. Die Erbschaftsteuer Sie fällt auf das Erbe selbst an – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert. Dabei gelten Freibeträge , bis zu denen keine Erbschaftsteuer anfällt: für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro je Elternteil, für Enkel in der Regel 200.000 Euro. Liegt der Wert des Erbes darunter, bleibt es steuerfrei; darüber wird der übersteigende Teil je nach Steuerklasse besteuert. Für selbst genutzte Familienheime gibt es eine zusätzliche Befreiung: Erben der Ehepartner oder die Kinder die Immobilie und nutzen sie mindestens zehn Jahre selbst als Wohnung (bei Kindern begrenzt auf 200 m² Wohnfläche), bleibt sie erbschaftsteuerfrei. Wichtig: Wer in diesem Zeitraum verkauft , verliert diese Befreiung in der Regel – es sei denn, zwingende Gründe (etwa Pflegebedürftigkeit) liegen vor. Wenn Sie ohnehin verkaufen möchten, ist die Familienheim-Befreiung für Sie meist nicht relevant. Die Spekulationssteuer Sie betrifft den Gewinn beim Verkauf . Die gute Nachricht für Erben: Die Zehnjahresfrist beginnt nicht neu. Sie übernehmen das Anschaffungsdatum der verstorbenen Person. Hat diese das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie es in der Regel sofort steuerfrei verkaufen . Nur wenn der Kauf durch den Erblasser weniger als zehn Jahre zurückliegt und die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde, kann Spekulationssteuer anfallen. Die Details erklärt der Beitrag Spekulationssteuer beim Hausverkauf. Behalten, vermieten oder verkaufen? Ob Verkauf der richtige Weg ist, hängt von Ihrer Situation ab. Für einen Verkauf spricht oft, dass er einen klaren Schnitt schafft, den Erlös unter mehreren Erben gerecht aufteilbar macht und laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung, eventuell Sanierungsstau) beendet. Ein geerbtes Haus verursacht auch dann Kosten, wenn es leer steht. Für das Behalten oder Vermieten kann sprechen, dass die Immobilie eine langfristige Kapitalanlage darstellt oder emotional bedeutsam ist. Das setzt aber voraus, dass sich alle Erben einig sind und die laufende Bewirtschaftung tragbar ist. In einer Erbengemeinschaft führt der Wunsch nach einem klaren Schnitt in der Praxis häufig zum Verkauf. Welche Unterlagen Sie brauchen Für den Verkauf gelten dieselben Anforderungen wie sonst auch – ergänzt um die erbrechtlichen Nachweise. Sie benötigen unter anderem den Erbschein oder das notarielle Testament, den berichtigten Grundbuchauszug, die üblichen Objektunterlagen (Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis) sowie – falls vorhanden – Nachweise über Modernisierungen. Bei geerbten Häusern fehlen oft Unterlagen, weil die verstorbene Person sie nicht griffbereit hatte; hier lohnt es sich, frühzeitig mit dem Zusammentragen zu beginnen. Häufige Fragen (FAQ) Muss ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen? Nein. Sie können es behalten, vermieten oder verkaufen. In einer Erbengemeinschaft müssen aber alle Erben mitentscheiden. Zahle ich beim Verkauf eines geerbten Hauses Steuern? Möglicherweise zwei verschiedene: Erbschaftsteuer auf das Erbe (nur oberhalb der Freibeträge) und Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn – Letztere nur, wenn der Erblasser das Haus vor weniger als zehn Jahren gekauft und es nicht selbst bewohnt hat. Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt? Ein Verkauf ist nur einstimmig möglich. Kommt keine Einigung zustande, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – die aber meist den geringsten Erlös bringt. Eine neutrale Wertermittlung hilft oft, festgefahrene Gespräche zu lösen. Brauche ich einen Erbschein zum Verkauf? In der Regel ja – als Nachweis Ihrer Berechtigung. Bei einem notariellen Testament kann dieses den Erbschein ersetzen. Fallen Kosten an, auch wenn ich das leere Haus nur behalte? Ja. Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung und eventuelle Sanierungen laufen weiter – ein Grund, die Entscheidung nicht zu lange aufzuschieben. Ihr nächster Schritt Ein geerbtes Haus zu verkaufen ist selten nur eine finanzielle Frage – gerade in einer Erbengemeinschaft und nach einem Verlust. Eine neutrale, transparente Grundlage schafft Klarheit und nimmt Spannungen die Basis. Der erste Schritt ist fast immer eine unabhängige Antwort auf die Frage, was die Immobilie wert ist. Sie haben eine Immobilie in Leer oder Ostfriesland geerbt und überlegen, wie es weitergeht? novarimo unterstützt Sie diskret und unabhängig – mit einer kostenlosen, neutralen Wertermittlung und einer strukturierten Begleitung ohne Verkaufsdruck, auch im Umgang mit mehreren Erben. In einem vertraulichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Möglichkeiten in Ruhe ein. → Jetzt vertrauliches Erstgespräch anfragen Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung (Stand 2026) und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei einem Erbfall sollten Notar, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerberater eingebunden werden.
25.07.2026 Wer ein Haus verkauft oder kauft, stößt schnell auf die Frage der Maklerprovision – auch Courtage genannt. Wie hoch ist sie, wer muss sie zahlen, und was hat sich durch die Gesetzesänderung von 2020 verändert? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen verständlich und mit einem konkreten Rechenbeispiel. Vorweg: Die genannten Sätze sind marktübliche Richtwerte. Die Provision ist grundsätzlich frei verhandelbar und je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Was ist die Maklerprovision überhaupt? Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine erfolgreiche Vermittlung erhält. Sie wird erst fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt – also mit der notariellen Beurkundung. Kommt kein Verkauf zustande, gibt es in der Regel auch keine Provision. Berechnet wird sie als Prozentsatz des Kaufpreises und ist mehrwertsteuerpflichtig. Marktüblich ist bundesweit eine Gesamtprovision von rund 5,95 bis 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer , die sich seit 2020 bei selbstgenutzten Wohnimmobilien auf Käufer und Verkäufer aufteilt. Die entscheidende Änderung: das Gesetz von 2020 Seit Ende 2020 gilt ein Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Der Kern: Die Provision darf nicht mehr einseitig einer Partei aufgebürdet werden. Beauftragen sowohl Verkäufer als auch Käufer denselben Makler (Doppeltätigkeit), teilen sich beide die Provision zu gleichen Teilen . Beauftragt nur eine Partei den Makler, muss sie die Provision zunächst selbst tragen und darf höchstens die Hälfte an die andere Partei weitergeben – und das auch erst, nachdem sie ihren eigenen Anteil nachweislich gezahlt hat. In der Praxis läuft das darauf hinaus, dass Käufer und Verkäufer die Provision meist hälftig tragen. Wichtig: Dieses Gesetz gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen , die an Verbraucher verkauft werden. Für Mehrfamilienhäuser, Renditeobjekte, Grundstücke und Gewerbeimmobilien bleibt die Provisionsverteilung frei verhandelbar (dazu unten mehr). Ein Rechenbeispiel Nehmen wir ein Einfamilienhaus in Ostfriesland, das für 300.000 Euro verkauft wird, bei einer Gesamtprovision von 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Die Gesamtprovision beträgt dann 21.420 Euro. Bei hälftiger Teilung zahlen Käufer und Verkäufer jeweils rund 10.710 Euro – also je etwa 3,57 Prozent des Kaufpreises. Als Verkäufer sollten Sie diesen Anteil von Anfang an in Ihre Kalkulation einbeziehen. Genau diese Summe ist übrigens der Betrag, den viele Verkäufer beim Gedanken an einen Verkauf ohne Makler sparen möchten. Ob sich das für Sie rechnet, wägt der Beitrag Haus verkaufen ohne Makler ehrlich ab. Regionale Unterschiede Auch wenn die Provision seit 2020 geteilt wird – die Höhe unterscheidet sich weiterhin je nach Bundesland. In manchen Regionen liegt die ortsübliche Gesamtprovision bei rund 5,95 Prozent, in anderen bei bis zu 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. In Niedersachsen und damit auch in Ostfriesland ist ein Satz im oberen Bereich verbreitet. Da es sich um Richtwerte handelt, lohnt es sich, den konkreten Satz und die Verteilung vor der Beauftragung schriftlich zu klären. Wann und für welche Objekte gilt die Teilung nicht? Die gesetzliche Teilungspflicht greift ausschließlich bei selbstgenutzten Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) im Verkauf an Verbraucher. In folgenden Fällen gilt sie nicht : Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Renditeobjekten , von Grundstücken sowie von Gewerbeimmobilien ist die Provisionsverteilung frei verhandelbar. Hier können die Parteien individuell festlegen, wer welchen Anteil trägt. Auch beim Verkauf an einen gewerblichen Käufer (etwa einen Investor) gilt die Verbraucher-Schutzregel nicht. In diesen Fällen ist die Vereinbarung Verhandlungssache – ein weiterer Grund, die Konditionen frühzeitig festzuhalten. Wann wird die Provision fällig? Die Provision entsteht nur bei Erfolg. Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen: ein wirksamer Maklervertrag , eine nachweisbare Vermittlungsleistung des Maklers und ein daraufhin zustande gekommener notarieller Kaufvertrag . Erst wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist, wird die Provision zur Zahlung fällig. Scheitert der Verkauf vorher, fällt in der Regel keine Courtage an. Provision, Marktwert – oder ein anderer Ansatz? Bei der Provisionsfrage geht es letztlich um eine einfache Rechnung: Was kostet die Vermittlung, und welchen Gegenwert erhalte ich dafür? Ein guter Verkaufspartner rechtfertigt seine Vergütung dadurch, dass er einen besseren Preis erzielt, Fehler vermeidet und Ihnen Aufwand und Risiko abnimmt – oft mehr, als die Provision ausmacht. novarimo versteht sich dabei bewusst nicht als klassischer Makler, sondern als strukturierender Partner. Der Fokus liegt auf Transparenz: Sie wissen von Anfang an, welche Leistungen Sie erhalten und zu welchen Konditionen – ohne Verkaufsdruck und mit einem festen Ansprechpartner über den gesamten Verkauf hinweg. Die Konditionen besprechen wir offen im Erstgespräch. Häufige Fragen (FAQ) Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf? Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit 2020 in der Regel hälftig. Bei anderen Objektarten ist die Verteilung frei verhandelbar. Wie hoch ist die Maklerprovision? Marktüblich sind bundesweit rund 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer als Gesamtprovision. Bei Teilung entfällt auf jede Seite etwa die Hälfte. Die Sätze sind verhandelbar. Ist die Provision verhandelbar? Ja. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe – Satz und Verteilung können vor der Beauftragung vereinbart werden. Wann muss ich die Provision zahlen? Erst wenn durch die Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ohne erfolgreichen Verkauf fällt in der Regel keine Provision an. Gilt die hälftige Teilung auch für Mehrfamilienhäuser? Nein. Die gesetzliche Teilung gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Bei Mehrfamilienhäusern, Renditeobjekten und Gewerbe ist die Verteilung frei verhandelbar. Ihr nächster Schritt Die Provision ist nur eine Seite der Rechnung – die andere ist der Preis, den Sie am Ende erzielen. Beides sollten Sie von Anfang an transparent kennen. Sie möchten wissen, welche Konditionen und welcher Verkaufspreis für Ihre Immobilie in Leer oder Ostfriesland realistisch sind? In einem unverbindlichen Erstgespräch klärt novarimo beides offen – transparent und ohne Verkaufsdruck. Den Gesamtüberblick zum Ablauf bietet der Leitfaden Haus verkaufen in Leer & Ostfriesland . → Jetzt unverbindliches Erstgespräch anfragen Die genannten Provisionssätze sind marktübliche Richtwerte (Stand 2026) und je nach Bundesland und Vereinbarung unterschiedlich. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
25.07.2026 Ein Renditeobjekt zu verkaufen ist etwas anderes als der Verkauf eines Eigenheims. Käufer sind hier keine Familien, die sich in ein Zuhause verlieben, sondern Investoren, die rechnen. Für sie zählt nicht der schöne Garten, sondern die Rendite – und genau danach richtet sich der Wert. Wer ein Mehrfamilienhaus oder eine Kapitalanlage verkauft, sollte diese Denkweise kennen, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Dieser Beitrag erklärt, wie der Wert eines Renditeobjekts entsteht, welche Zahlen Käufer prüfen und worauf es bei Unterlagen, Mietern und Steuern ankommt. Warum Renditeobjekte anders bewertet werden Bei einem selbstgenutzten Haus zählt der Vergleich mit ähnlichen Objekten – das Vergleichswertverfahren. Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und Kapitalanlagen greift dagegen das Ertragswertverfahren . Der Grund ist einfach: Der Käufer kauft keine Wohnfläche, sondern einen Zahlungsstrom . Was das Objekt jährlich an Miete abwirft, bestimmt, was es ihm wert ist. Der Quadratmeterpreis, der bei Eigenheimen im Vordergrund steht, spielt hier eine untergeordnete Rolle. Ein Mehrfamilienhaus mit stabilen Mieteinnahmen ist mehr wert als ein baulich identisches mit Leerstand oder zu niedrigen Mieten. Die entscheidenden Kennzahlen Investoren bewerten Ihr Objekt über einige wenige, zentrale Kennzahlen. Wer sie kennt, versteht, wie der Preis zustande kommt. Die Jahresnettokaltmiete ist der Ausgangspunkt – die jährliche Miete ohne Nebenkosten. Sie ist die Grundlage jeder Ertragswertberechnung. Die Bruttomietrendite setzt diese Jahresmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis: Jahresnettokaltmiete geteilt durch Kaufpreis, mal hundert. Ein Objekt, das 30.000 Euro Jahresmiete bringt und 500.000 Euro kostet, hat eine Bruttorendite von 6 Prozent. Je höher die Rendite, desto attraktiver für den Käufer – und desto höher der Preis, den er zu zahlen bereit ist. Der Kaufpreisfaktor (auch Vervielfältiger) ist die Kehrseite derselben Medaille: Kaufpreis geteilt durch Jahresnettokaltmiete. Im Beispiel oben sind das rund 16,7 – der Käufer zahlt also das 16,7-Fache der Jahresmiete. In gefragten Großstädten liegen die Faktoren deutlich höher, in ländlicheren Regionen wie Ostfriesland in der Regel niedriger. Der Faktor ist die gängige „Sprache", in der Investoren über Preise verhandeln. Die Nettorendite geht einen Schritt weiter und berücksichtigt die Bewirtschaftungskosten – Verwaltung, Instandhaltung, nicht umlagefähige Kosten, kalkulatorisches Mietausfallrisiko. Sie ist realistischer als die Bruttorendite und die Zahl, auf die erfahrene Käufer wirklich schauen. Was den Wert Ihres Objekts nach oben oder unten treibt Über die reinen Zahlen hinaus prüfen Käufer mehrere Werthebel. Der Vermietungsstand ist zentral: Ein voll und stabil vermietetes Haus ist attraktiver als eines mit Leerstand oder häufigem Mieterwechsel. Das Mietsteigerungspotenzial spielt eine große Rolle – liegen die aktuellen Mieten unter dem Marktniveau, sehen Investoren Spielraum nach oben, was den Wert erhöht. Der bauliche Zustand und ein möglicher Instandhaltungsstau (Dach, Heizung, Fassade) wirken direkt auf den Preis, weil der Käufer künftige Investitionen einkalkuliert. Und die Lage entscheidet über die Nachfrage nach den Wohnungen und damit über die Sicherheit der Mieteinnahmen. Diese Unterlagen erwarten Käufer Investoren treffen Entscheidungen auf Basis von Zahlen – entsprechend gründlich prüfen sie. Ein professionell aufbereitetes Objekt beschleunigt den Verkauf und rechtfertigt einen höheren Preis. Bereitstellen sollten Sie insbesondere eine aktuelle Mietaufstellung (Mieterliste mit Flächen, Mieten und Mietbeginn), die Mietverträge , die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre, Nachweise über Instandhaltung und Modernisierung , den Energieausweis sowie – bei Eigentumswohnungen im Bestand – die Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Eine strukturierte Übersicht liefert die Hausverkauf-Checkliste ; für Renditeobjekte sind die mietbezogenen Unterlagen der wichtigste Teil. Verkauf mit Mietern: Was Sie beachten müssen Renditeobjekte werden in aller Regel im vermieteten Zustand verkauft – das ist für Investoren der Normalfall, oft sogar erwünscht, weil die Einnahmen ab dem ersten Tag laufen. Wichtig zu wissen: „Kauf bricht nicht Miete." Der Käufer tritt in die bestehenden Mietverträge ein; die Mieter behalten ihre Rechte. Bestehende, faire und pünktlich gezahlte Mietverhältnisse sind daher ein Verkaufsargument, kein Hindernis. Sorgen Sie für eine saubere, transparente Dokumentation der Mietsituation – das schafft Vertrauen und vermeidet Preisabschläge wegen Unsicherheit. Die steuerliche Seite nicht vergessen Bei Renditeobjekten ist die Steuer besonders relevant. Verkaufen Sie innerhalb der Zehnjahresfrist , fällt auf den Gewinn in der Regel Spekulationssteuer an – anders als beim selbstgenutzten Eigenheim gibt es hier keine Selbstnutzungs-Ausnahme. Hinzu kommt: Die über die Jahre geltend gemachten Abschreibungen (AfA) werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet und erhöhen die Steuerlast. Und wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel mit ungünstigeren Regeln. Die Grundlagen erklärt der Beitrag Spekulationssteuer beim Hausverkauf – der konkrete Fall gehört zum Steuerberater. Der richtige Verkaufsweg für Renditeobjekte Anders als beim Eigenheim entscheidet beim Renditeobjekt nicht die emotionale Ansprache, sondern die Qualität der Zahlen und die richtige Käuferansprache . Ein sauber aufbereitetes Objekt mit belastbarer Ertragsrechnung, klar dokumentierter Mietsituation und einem marktgerechten Faktor findet den passenden Investor – und zwar zum besten Preis. Genau darauf ist novarimo für Kapitalanleger ausgerichtet: eine fundierte Objektprüfung, klare Zahlen und eine strategische, ertragsorientierte Bewertung – ohne Verkaufsdruck, dafür mit einem festen Ansprechpartner, der die Investorenperspektive kennt. Häufige Fragen (FAQ) Wie wird ein Mehrfamilienhaus bewertet? Über das Ertragswertverfahren: Grundlage ist die Jahresnettokaltmiete, aus der über den Kaufpreisfaktor bzw. die erzielbare Rendite der Wert abgeleitet wird. Der bauliche Zustand und das Mietpotenzial fließen ein. Was ist ein guter Kaufpreisfaktor? Das hängt stark von der Lage ab. In Großstädten sind hohe Faktoren üblich, in ländlicheren Regionen wie Ostfriesland niedrigere. Entscheidend ist der marktgerechte Faktor für Ihr konkretes Objekt, nicht ein pauschaler Wert. Kann ich ein vermietetes Haus überhaupt verkaufen? Ja, das ist bei Renditeobjekten der Regelfall. Der Käufer übernimmt die laufenden Mietverträge – „Kauf bricht nicht Miete". Bestehende, solide Mietverhältnisse sind meist ein Plus. Muss ich beim Verkauf eines Renditeobjekts Steuern zahlen? Innerhalb der Zehnjahresfrist in der Regel ja, inklusive Rückrechnung der Abschreibungen. Nach zehn Jahren ist der Gewinn üblicherweise steuerfrei. Details klärt der Steuerberater. Welche Unterlagen sind am wichtigsten? Die mietbezogenen: aktuelle Mietaufstellung, Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen. Sie sind die Grundlage für die Bewertung durch den Käufer. Ihr nächster Schritt Beim Verkauf eines Renditeobjekts gewinnt, wer die Sprache der Investoren spricht und sein Objekt mit belastbaren Zahlen präsentiert. Der erste Schritt ist eine fundierte, ertragsorientierte Einschätzung des Werts. Sie möchten ein Mehrfamilienhaus oder eine Kapitalanlage in Leer oder Ostfriesland verkaufen? novarimo erstellt Ihnen eine fundierte Objektprüfung mit klaren Zahlen – transparent, strategisch und ohne Verkaufsdruck. Den Gesamtüberblick zum Ablauf bietet der Leitfaden Haus verkaufen in Leer & Ostfriesland . → Jetzt Objektprüfung anfragen Die genannten Kennzahlen und Beispiele dienen der Veranschaulichung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Bewertung und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
25.07.2026 Eine Trennung ist eine der schwierigsten Lebensphasen – und wenn ein gemeinsames Haus im Spiel ist, kommt zur emotionalen Belastung eine der größten finanziellen Entscheidungen hinzu. Was passiert mit der Immobilie? Wer darf bleiben, wer wird ausgezahlt, oder ist der Verkauf der beste Weg für beide? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen ruhigen, sachlichen Überblick über Ihre Möglichkeiten, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Vorweg: Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung. Bei einer Scheidung sollten ein Familienrechtsanwalt und – bei steuerlichen Fragen – ein Steuerberater eingebunden sein. Zuerst klären: Wem gehört das Haus? Bevor über den Verkauf gesprochen wird, ist die Eigentumsfrage entscheidend. Ausschlaggebend ist, wer im Grundbuch steht – nicht, wer den Kredit zahlt oder im Haus wohnt. In den meisten Ehen ohne Ehevertrag leben die Partner in einer Zugewinngemeinschaft . Das bedeutet nicht, dass automatisch beiden alles zur Hälfte gehört; es kommt auf die Eintragung an. Häufig sind beide Partner je zur Hälfte eingetragen – dann können auch nur beide gemeinsam über das Haus entscheiden. Diese Ausgangslage bestimmt, welche der folgenden Optionen für Sie realistisch sind. Ihre Optionen im Überblick Option 1: Gemeinsam verkaufen und den Erlös teilen. Der in der Praxis häufigste und oft sauberste Weg. Beide Partner verkaufen die Immobilie, lösen den gemeinsamen Kredit ab und teilen den verbleibenden Erlös. Das schafft einen klaren Schnitt, verschafft beiden finanzielle Freiheit für den Neuanfang und vermeidet ein jahrelanges finanzielles Aneinandergebundensein. Voraussetzung ist, dass beide zustimmen. Option 2: Ein Partner übernimmt und zahlt den anderen aus. Möchte einer der Partner im Haus bleiben – etwa mit den Kindern –, kann er den anderen auszahlen und dessen Anteil übernehmen. Das setzt voraus, dass die Finanzierung allein tragbar ist und die Bank mitspielt. Grundlage ist eine faire, neutrale Bewertung der Immobilie, damit die Auszahlung stimmt. Option 3: Vermieten und gemeinsam Eigentümer bleiben. Wenn ein Verkauf gerade ungünstig erscheint, können beide Eigentümer bleiben und das Haus vermieten. Das hält aber die finanzielle Verbindung aufrecht und funktioniert nur, wenn das Verhältnis eine weitere Zusammenarbeit zulässt. Für viele ist gerade der klare Schnitt der Grund, sich anders zu entscheiden. Option 4: Die Teilungsversteigerung – der letzte Ausweg. Können sich die Partner nicht einigen, kann einer die Teilungsversteigerung beantragen. Das Haus wird dann zwangsversteigert. Dieser Weg bringt meist den niedrigsten Erlös und hohe Kosten – er sollte die absolute Ausnahme bleiben. Fast immer ist eine einvernehmliche Lösung finanziell deutlich besser. Der Zeitpunkt: vor oder nach der Scheidung verkaufen? Der Zeitpunkt hat sowohl praktische als auch steuerliche Folgen. Emotional fällt ein Verkauf während der laufenden Trennung schwer, doch ein zügiger, geordneter Verkauf verschafft oft beiden schneller Klarheit und Handlungsspielraum. Steuerlich ist Vorsicht geboten: Solange beide das Haus selbst bewohnt haben, ist ein Verkauf in der Regel von der Spekulationssteuer befreit. Zieht jedoch ein Partner aus und verkauft später seinen Anteil an den anderen, kann die Selbstnutzung für ihn enden – und damit die Steuerfreiheit entfallen, wenn die Immobilie noch keine zehn Jahre gehalten wird. Solche Konstellationen sind heikel und sollten unbedingt vorab mit dem Steuerberater durchgerechnet werden. Die Grundlagen dazu erklärt der Beitrag Spekulationssteuer beim Hausverkauf . So bleibt der Verkauf fair und ruhig Gerade in einer angespannten Situation hilft eine sachliche Grundlage. Drei Dinge sind dabei besonders wertvoll: Eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung nimmt Streit über den Preis von vornherein die Grundlage. Wenn beide Partner derselben, unabhängig ermittelten Zahl vertrauen können, fällt jede weitere Entscheidung leichter – ob Verkauf oder Auszahlung. Wie eine solche Bewertung funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Was ist mein Haus wert? . Ein neutraler Dritter in der Abwicklung entlastet beide. Wenn nicht die zerstrittenen Partner selbst jeden Schritt aushandeln müssen, sondern ein sachlicher Ansprechpartner den Prozess strukturiert, bleibt der Verkauf frei von zusätzlichen Konflikten. Diskretion ist in dieser Phase oft besonders wichtig. Ein Verkauf, der ruhig und ohne unnötige Öffentlichkeit abläuft, schützt beide Seiten. Genau hier setzt der Ansatz von novarimo an: eine transparente, unabhängige Einordnung des Werts, ein fester Ansprechpartner für den gesamten Ablauf und ein Vorgehen ohne Verkaufsdruck – damit die Immobilie nicht zum zusätzlichen Streitpunkt wird. Häufige Fragen (FAQ) Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus? Das hängt vom Grundbucheintrag und einer Einigung der Partner ab. Sind beide eingetragen, können sie gemeinsam verkaufen, einer den anderen auszahlen oder – im Streitfall – die Teilungsversteigerung beantragen. Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer die bessere. Muss ich beim Verkauf nach der Scheidung Steuern zahlen? Nicht, solange die Immobilie selbst bewohnt wurde oder die Zehnjahresfrist abgelaufen ist. Kritisch kann es werden, wenn ein ausgezogener Partner seinen Anteil innerhalb der Frist verkauft. Das gehört in eine steuerliche Beratung. Sollten wir vor oder nach der Scheidung verkaufen? Beides ist möglich. Ein geordneter, zügiger Verkauf schafft für beide oft schneller Klarheit. Die richtige Reihenfolge hängt von Ihrer finanziellen und steuerlichen Situation ab. Was ist, wenn sich mein Ex-Partner querstellt? Ohne Einigung bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – die aber meist den geringsten Erlös bringt. Eine faire, neutrale Wertermittlung hilft oft, festgefahrene Gespräche wieder in Bewegung zu bringen. Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit? Der Kredit läuft unabhängig von der Scheidung weiter und wird in der Regel aus dem Verkaufserlös abgelöst. Bei einer Übernahme durch einen Partner muss die Bank der Umschuldung zustimmen. Ihr nächster Schritt Ein gemeinsames Haus in der Trennung zu regeln, ist selten leicht – aber mit einer klaren, fairen Grundlage lässt es sich ruhig und geordnet lösen. Der erste Schritt ist fast immer derselbe: eine neutrale Antwort auf die Frage, was die Immobilie wirklich wert ist. Sie stehen vor dieser Situation in Leer oder Ostfriesland? novarimo unterstützt Sie diskret und unabhängig – mit einer kostenlosen, neutralen Wertermittlung und einer strukturierten Begleitung ohne Verkaufsdruck. In einem vertraulichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Möglichkeiten in Ruhe ein. → Jetzt vertrauliches Erstgespräch anfragen Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine anwaltliche, familienrechtliche oder steuerliche Beratung. Bei einer Scheidung sollten ein Fachanwalt für Familienrecht und ein Steuerberater eingebunden werden.
25.07.2026 Wer eine Immobilie verkauft, fragt sich früher oder später: Muss ich auf den Gewinn Steuern zahlen? Die Antwort lautet oft „nein" – aber nicht immer. Ob die sogenannte Spekulationssteuer anfällt, hängt vor allem von zwei Dingen ab: wie lange Sie die Immobilie besessen und ob Sie selbst darin gewohnt haben. Dieser Beitrag erklärt die Regeln verständlich, damit Sie einschätzen können, was auf Sie zukommt. Ein wichtiger Hinweis vorweg: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Ihr konkreter Fall gehört in die Hände eines Steuerberaters. Was ist die Spekulationssteuer überhaupt? „Spekulationssteuer" ist der umgangssprachliche Name für die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 des Einkommensteuergesetzes. Eine eigene Steuerart ist es nicht: Der Gewinn wird schlicht Ihrem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Wer einen hohen Steuersatz hat, zahlt entsprechend mehr. Betroffen ist der Gewinn, den Sie beim Verkauf erzielen – also grob die Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis. Und ob dieser Gewinn steuerpflichtig ist, entscheidet sich an den folgenden Regeln. Die wichtigste Regel: die Zehnjahresfrist Die zentrale Größe ist die Spekulationsfrist von zehn Jahren . Verkaufen Sie eine Immobilie erst, nachdem seit dem Kauf mehr als zehn Jahre vergangen sind, ist der gesamte Gewinn steuerfrei – unabhängig davon, wie hoch er ausfällt und ob Sie selbst darin gewohnt haben. Maßgeblich für die Berechnung sind die Daten der notariellen Beurkundung : der Tag, an dem Sie damals gekauft haben, und der Tag, an dem Sie jetzt verkaufen. Liegen dazwischen mehr als zehn Jahre, greift keine Spekulationssteuer. Diese Frist betrifft in der Praxis vor allem vermietete Immobilien, Renditeobjekte und unbebaute Grundstücke . Die große Ausnahme: Selbstnutzung Für selbst bewohnte Immobilien gilt eine wichtige Ausnahme – hier können Sie auch vor Ablauf der zehn Jahre steuerfrei verkaufen. Der Gesetzgeber will nicht bestrafen, wer sein eigenes Zuhause verkauft, etwa wegen eines Umzugs oder einer veränderten Lebenssituation. Steuerfrei ist der Verkauf in zwei Konstellationen: entweder wenn Sie die Immobilie seit dem Kauf durchgehend selbst bewohnt haben, oder wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Für die zweite Variante muss die Selbstnutzung zusammenhängend bestanden haben, wobei das mittlere Jahr durchgehend gefüllt sein muss – das Jahr des Verkaufs und das erste Jahr dagegen nicht vollständig. In der Praxis reicht damit oft schon ein gutes Jahr und zwei angebrochene Kalenderjahre der Eigennutzung. Wichtig: Eine Nutzung durch Ihre unterhaltsberechtigten Kinder (für die Sie Kindergeld erhalten) zählt hier ebenfalls als Selbstnutzung – eine Vermietung an Dritte dagegen nicht. Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Fällt Spekulationssteuer an, versteuern Sie nicht den vollen Verkaufspreis, sondern nur den Gewinn. Vereinfacht: der Verkaufspreis abzüglich der ursprünglichen Anschaffungskosten (inklusive damaliger Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer) und abzüglich der Verkaufskosten (etwa Inserate oder eine Provision). Ein Detail, das viele überrascht: Bei vermieteten Immobilien werden die über die Jahre steuerlich geltend gemachten Abschreibungen (AfA) dem Gewinn wieder hinzugerechnet . Das erhöht den steuerpflichtigen Betrag. Außerdem gibt es eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgewinne insgesamt – liegt Ihr Gewinn darunter, bleibt er steuerfrei; darüber ist er in voller Höhe steuerpflichtig. Sonderfall: geerbte oder geschenkte Immobilien Erben Sie eine Immobilie, beginnt die Zehnjahresfrist nicht neu . Sie treten in die Fußstapfen des Erblassers: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der frühere Eigentümer die Immobilie gekauft hat. Hat der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren erworben, können Sie es in der Regel sofort steuerfrei verkaufen. Das Gleiche gilt sinngemäß bei einer Schenkung. Weil hier oft Fristen, Erbengemeinschaften und Bewertungsfragen zusammenkommen, lohnt sich ein genauer Blick – mehr dazu im Beitrag Geerbtes Haus verkaufen . Achtung bei mehreren Verkäufen: die Drei-Objekt-Grenze Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, riskiert, dass das Finanzamt einen „gewerblichen Grundstückshandel" annimmt. Dann gelten andere, ungünstigere steuerliche Regeln, unabhängig von der Zehnjahresfrist. Für Kapitalanleger mit mehreren Objekten ist das ein wichtiger Punkt, der frühzeitig mit dem Steuerberater geklärt werden sollte. Wie lässt sich die Spekulationssteuer legal vermeiden? Die naheliegendsten Wege sind zugleich die einfachsten: die Zehnjahresfrist abwarten oder die Selbstnutzung nutzen. Wer nah an der Frist ist, für den kann es sich lohnen, den Verkauf um einige Monate zu verschieben – der Unterschied kann mehrere tausend Euro betragen. Ob und wie sich das in Ihrem Fall rechnet, hängt von den genauen Daten und Beträgen ab und gehört in eine individuelle steuerliche Beratung. Häufige Fragen (FAQ) Wann ist ein Hausverkauf steuerfrei? Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen, oder wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben – entweder durchgehend seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor. Wie hoch ist die Spekulationssteuer? Es gibt keinen festen Satz. Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der je nach Einkommen bis in den Spitzensteuerbereich reichen kann. Zählt der Kauf- oder der Notartermin für die Frist? Das Datum der notariellen Beurkundung – sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf. Muss ich bei einem geerbten Haus Spekulationssteuer zahlen? Nur, wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als zehn Jahren gekauft hat. Sie übernehmen dessen Anschaffungsdatum; die Frist beginnt nicht neu. Gilt die Frist auch für Eigentumswohnungen und Grundstücke? Ja, die Regeln des § 23 EStG gelten für Immobilien allgemein, also auch für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Ihr nächster Schritt Die Spekulationssteuer klingt komplizierter, als sie in den meisten Fällen ist: Wer sein selbst bewohntes Zuhause oder eine seit über zehn Jahren gehaltene Immobilie verkauft, zahlt in der Regel nichts. Bei vermieteten Objekten, Renditeimmobilien oder Verkäufen nah an der Frist lohnt sich dagegen ein genauer Blick – am besten gemeinsam mit einem Steuerberater. Sie überlegen, Ihre Immobilie in Leer oder Ostfriesland zu verkaufen, und wollen die steuerliche Seite von Anfang an mitdenken? novarimo begleitet Sie strukturiert und transparent durch den gesamten Verkauf und verweist bei steuerlichen Detailfragen an unabhängige Fachleute. Den Gesamtüberblick bietet der Leitfaden Haus verkaufen in Leer & Ostfriesland . → Jetzt unverbindliches Erstgespräch anfragen Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Regelungen können sich ändern; für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Quellen: Immobilie steuerfrei verkaufen (§ 23 EStG) – Steuerberater Emundts & Stoffels Spekulationssteuer Immobilien 2026 – Evernest
25.07.2026 Ein Haus zu verkaufen wirkt von außen simpel – Anzeige schalten, Käufer finden, unterschreiben. In der Praxis besteht der Verkauf aus einer Kette von Schritten, die aufeinander aufbauen. Wer die Reihenfolge kennt, verkauft schneller, entspannter und in der Regel zu einem besseren Preis. Dieser Beitrag führt Sie durch die acht Schritte eines Hausverkaufs – von der ersten Bewertung bis zur Übergabe. Schritt 1: Den Wert der Immobilie realistisch ermitteln Alles beginnt mit einer belastbaren Werteinschätzung. Sie ist die Grundlage für Ihre gesamte Preisstrategie – und der Schritt, an dem die meisten Fehler passieren. Ein zu hoher Preis lässt das Haus liegen, ein zu niedriger verschenkt Geld. Stützen Sie die Bewertung nicht auf ein Bauchgefühl, sondern auf Lage, Zustand, Größe, Baujahr und den energetischen Standard sowie auf tatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Objekte in der Region. Wie das im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber Was ist mein Haus wert? . Nehmen Sie sich für diesen Schritt Zeit – er entscheidet über den Erfolg der folgenden sieben. Schritt 2: Verkaufsstrategie und Zeitpunkt festlegen Bevor Sie loslegen, klären Sie den Rahmen. Wann wollen Sie verkaufen, und wie viel Zeit haben Sie? Verkaufen Sie unter Zeitdruck oder aus einer besonderen Lebenssituation heraus, oder können Sie in Ruhe den besten Käufer suchen? Wollen Sie den Verkauf selbst stemmen oder sich begleiten lassen? Diese Entscheidung – mit oder ohne Partner – prägt den gesamten weiteren Ablauf; eine ehrliche Abwägung finden Sie im Beitrag Haus verkaufen ohne Makler . Aus Wert, Zeitrahmen und Zielgruppe ergibt sich Ihre Preisstrategie: ein ambitionierter, aber am Markt begründbarer Angebotspreis, der Verhandlungsspielraum lässt, ohne unseriös zu wirken. Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen Jetzt sammeln Sie alle Dokumente, die Käufer und deren Banken verlangen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Modernisierungsnachweise – bei Wohnungen und vermieteten Objekten kommen weitere hinzu. Erledigen Sie das früh, idealerweise bevor Sie inserieren. Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen. Die vollständige Übersicht bietet die Hausverkauf-Checkliste zum Download . Schritt 4: Objekt vorbereiten und Exposé erstellen Der erste Eindruck entscheidet. Kleine, sichtbare Verbesserungen – Malerarbeiten, ein aufgeräumter Garten, kleine Reparaturen, entrümpelte Räume – wirken oft stärker, als sie kosten. Auf dieser Basis entsteht das Exposé: aussagekräftige, helle Fotos, ein vollständiger Objekttext mit allen relevanten Daten und eine ehrliche, aber attraktive Darstellung. Das Exposé ist Ihr wichtigstes Verkaufsinstrument – hier lohnt sich Sorgfalt. Schritt 5: Vermarktung starten Nun wird Ihr Haus sichtbar. Die Platzierung auf den relevanten Immobilienportalen bestimmt, wie viele qualifizierte Anfragen Sie erhalten. In einer Region wie Ostfriesland zählt neben den großen Portalen auch die lokale Verankerung – viele Käufer kommen aus der Umgebung oder haben einen persönlichen Bezug zur Region. Achten Sie darauf, dass Ihr Angebot dort präsent ist, wo Ihre Zielgruppe tatsächlich sucht. Schritt 6: Besichtigungen und Interessenten qualifizieren Auf gute Vermarktung folgen Anfragen – und hier trennt sich ernsthaftes Interesse von reiner Neugier. Bereiten Sie Besichtigungen gut vor, beantworten Sie Fragen offen und ehrlich (auch zu Mängeln, das schützt vor späteren Ansprüchen) und klären Sie früh die Bonität ernsthafter Interessenten. Das erspart Ihnen leere Termine und führt Sie schneller zum passenden Käufer. Planen Sie für diese Phase Geduld ein – sie zieht sich oft über mehrere Wochen. Schritt 7: Preisverhandlung und Kaufvertrag vorbereiten Liegt ein ernsthaftes Angebot vor, beginnt die Verhandlung. Bleiben Sie sachlich und kennen Sie Ihre Untergrenze – gerade beim eigenen Zuhause fällt die nötige Distanz schwer. Sind Sie sich mit dem Käufer über den Preis und die Rahmenbedingungen einig, wird der Kaufvertrag vorbereitet. Der Entwurf kommt vom Notar; prüfen Sie ihn sorgfältig, bevor der Termin ansteht. Schritt 8: Notartermin, Übergabe und Abwicklung Der letzte Schritt. Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet – in Deutschland zwingend vorgeschrieben. Der Notar prüft das Grundbuch, sichert den Ablauf rechtlich ab und steuert die Zahlungsabwicklung. Nach Eingang des Kaufpreises erfolgt die Übergabe: idealerweise mit einem sauberen Übergabeprotokoll, protokollierten Zählerständen und der Übergabe aller Schlüssel. Mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist der Verkauf abgeschlossen. Wie lange dauert der gesamte Ablauf? Von der Vorbereitung bis zur Übergabe sollten Sie realistisch mehrere Monate einplanen – abhängig von Objekt, Preis und Marktlage. Die Vorbereitung (Schritte 1–4) haben Sie selbst in der Hand; die Vermarktungs- und Verhandlungsphase (Schritte 5–7) hängt vom Markt ab, und allein bis zum Notartermin und zur Kaufpreiszahlung vergehen nach der Einigung oft noch einige Wochen. Mehr dazu im Beitrag Wie lange dauert ein Hausverkauf? . Häufige Fragen (FAQ) Wie läuft ein Hausverkauf ab? In acht Schritten: Bewertung, Strategie, Unterlagen, Objektvorbereitung und Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung sowie Notartermin und Übergabe. Welcher Schritt ist der wichtigste? Die realistische Bewertung zu Beginn. Sie legt die Preisstrategie fest und beeinflusst alle folgenden Schritte – ein falscher Preis lässt sich später nur schwer korrigieren. Kann ich Schritte überspringen? Grundsätzlich nicht. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Wer etwa die Unterlagen erst spät zusammenstellt oder das Exposé vernachlässigt, verliert später Zeit und Interessenten. Muss ich den ganzen Ablauf allein bewältigen? Nein. Sie können sich bei einzelnen oder allen Schritten begleiten lassen. novarimo übernimmt die kritischen Schritte und hält Sie dabei informiert und eingebunden. Ihr nächster Schritt Der Ablauf ist überschaubar, wenn Sie ihn in geordneter Reihenfolge angehen – und er beginnt immer mit demselben ersten Schritt: zu wissen, was Ihr Haus wert ist. Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie in Leer oder Ostfriesland? novarimo begleitet Sie strukturiert durch alle acht Schritte – transparent, mit einem festen Ansprechpartner und ohne Verkaufsdruck. Starten Sie mit einer kostenlosen, unverbindlichen Wertermittlung. Den Gesamtüberblick bietet der Leitfaden Haus verkaufen in Leer & Ostfriesland . → Jetzt kostenlose Wertermittlung anfragen Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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Am schnellsten über das Kontaktformular oder telefonisch. Wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch.
Vom Einfamilienhaus über Eigentumswohnungen bis zu Renditeobjekten und Grundstücken — unser Ansatz aus Information, Struktur und persönlicher Begleitung gilt für jede Objektart gleichermaßen.
Wir bringen Sie bei Bedarf mit passenden Ansprechpartnern für die Finanzierung zusammen und begleiten das Zusammenspiel zwischen Objektsuche, Bewertung und Finanzierungsplanung.
Das hängt stark von Objekt, Lage und Marktsituation ab. Durch eine strukturierte Vorbereitung und gezielte Vermarktung lassen sich unnötige Verzögerungen jedoch häufig vermeiden.
Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenfrei. Beim Verkauf besprechen wir die Konditionen transparent, bevor irgendein Schritt eingeleitet wird — ohne versteckte Kosten und ohne Verkaufsdruck.
Wir kennen den Markt, prüfen die Unterlagen, koordinieren Besichtigungen und Notartermin und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Das spart Ihnen Zeit, gibt Sicherheit und schützt vor teuren Fehlern – gerade beim wohl größten Kauf Ihres Lebens.
Der Notar veranlasst die Eintragung ins Grundbuch und informiert Sie, wann der Kaufpreis fällig ist. Nach Zahlungseingang und Eigentumsübergang erhalten Sie die Schlüssel. Auch nach dem Kauf stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite.
In vielen Fällen ja. Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine faire Lösung, damit Ihnen Ihr Wunschhaus nicht entgeht, während Sie die letzten Schritte bei der Bank klären.
Seit der gesetzlichen Neuregelung wird die Maklerprovision bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Wie hoch Ihr Anteil konkret ist, sagen wir Ihnen bei jedem Objekt transparent und im Voraus.
Wenn die Finanzierung steht, vergehen von der Reservierung bis zur notariellen Beurkundung meist wenige Wochen. Nach der Beurkundung dauert die Abwicklung (Kaufpreiszahlung, Eigentumsübergang) in der Regel weitere 4–8 Wochen. Insgesamt sollten Sie mit rund 2–3 Monaten rechnen.
Bei Bestandsimmobilien häufig ja. Typische Posten sind Heizung, Fenster, Dämmung oder Bäder. Planen Sie einen Puffer ein und lassen Sie den Zustand im Zweifel von einem Fachmann prüfen. Wir weisen Sie offen auf erkennbaren Sanierungsbedarf hin.
Ein Neubau bietet moderne Technik, hohe Energieeffizienz und wenig Instandhaltung in den ersten Jahren, ist aber meist teurer. Eine Bestandsimmobilie ist oft günstiger, größer und in gewachsener Lage – kann aber Modernisierungsbedarf haben. Welche Variante besser passt, hängt von Ihrem Budget, Ihren Vorstellungen und Ihrer Zeitplanung ab. Wir beraten Sie gern individuell.
Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Haus ist, und gibt einen Hinweis auf die zu erwartenden Heizkosten. Er ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Ein schlechter Wert ist kein Ausschlusskriterium, kann aber auf künftigen Sanierungsbedarf hindeuten – das sollten Sie bei der Kalkulation berücksichtigen.
In der Regel: Einkommensnachweise bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Eigenkapitalnachweis, Personalausweis und eine Selbstauskunft. Für die Immobilie selbst benötigt die Bank u. a. Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung und den Energieausweis – diese Unterlagen stellen wir Ihnen bereit.
Achten Sie auf den Zustand von Dach, Fenstern, Heizung und Keller (Feuchtigkeit), auf den Grundriss und die Raumaufteilung sowie auf die Lage und Nachbarschaft. Auch Baujahr, energetischer Zustand und anstehende Sanierungen sind wichtig. Wir bereiten Sie auf jede Besichtigung vor und beantworten Ihre Fragen ehrlich.
Nach einer ersten Bedarfsklärung stellen wir Ihnen passende Objekte vor. Es folgen Besichtigung, Klärung der Finanzierung, Prüfung aller Unterlagen und schließlich der notarielle Kaufvertrag. Nach der Beurkundung und Zahlung erhalten Sie den Schlüssel. Wir begleiten Sie bei jedem dieser Schritte.
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen an: Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 %) sowie ggf. die Maklerprovision. Diese Kosten sollten Sie von Anfang an einplanen.
Empfohlen werden mindestens 20 % des Kaufpreises plus die Kaufnebenkosten. Die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und ggf. Maklerprovision) liegen je nach Bundesland bei etwa 9–12 % des Kaufpreises und sollten idealerweise aus Eigenmitteln gedeckt werden. Es gibt auch Finanzierungen mit weniger Eigenkapital – diese sind dann meist etwas teurer.
Als Faustregel gilt: Die monatliche Rate sollte etwa 30–35 % Ihres Nettohaushaltseinkommens nicht überschreiten. Entscheidend sind Ihr Eigenkapital, Ihr sicheres Einkommen und der aktuelle Zins. Am besten klären Sie Ihren finanziellen Rahmen, bevor Sie mit der Suche starten – so wissen Sie genau, in welchem Preissegment Sie realistisch suchen. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu unabhängigen Finanzierungspartnern her.
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