Remmers, Molzahn & Kollegen

Digitale Visitenkarte
https://bento.canou.io/remmers-molzahn-kollegen

Blog

Haftung für fehlerhaften Rettungsdienst-Einsatz – Anspruch auf Hinterbliebenengeld

02.06.2021

Das Landgericht Aurich hat in einer nichtveröffentlichten Entscheidung den Landkreis Aurich als Träger des Rettungsdienstes verurteilt, den Angehörigen eines aufgrund eines in der Gesamtschau grob fehlerhaften Rettungsdiensteinsatzes verstorbenen Kindes Schadensersatzansprüche und insbesondere Hinterbliebenengeld zugesprochen. Die Eltern des Kindes hatten einen Notruf ausgelöst, nachdem ihr vorerkrankter Sohn unter starker Atemnot litt. Der sodann durchgeführte Rettungsdiensteinsatz begründete eine Haftung des Landkreises, weil verschiedene Sorgfaltspflichtverstöße nach der Einschätzung des Landgerichts in der Gesamtschau zu einem grob fehlerhaften Rettungsdiensteinsatz führten. Zunächst habe der Disponent in der Rettungsleitstelle wertvolle Zeit verloren, indem er sich zunächst damit auseinandergesetzt hat, was sich hinter der Bezeichnung der von der Mutter angegebenen Vorerkrankung des Kindes verbirgt, bevor er den Rettungswagen alarmiert hat. Weiter haben die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle die Hinweise der Mutter des Kindes nicht berücksichtigt, dass wegen einer Straßensperrung eine besondere Fahrtroute gewählt werden müsse. Sodann hat der Sachverständige bemängelt, dass die Rettungssanitäter zunächst einen Intubationsversuch gestartet haben, bevor sie mit der Beatmung begonnen haben. Diese Pflichtverletzungen, wenn man sie zusammen betrachte, bewertete das Landgericht als schlichtweg unverständlich. Durch die Amtspflichtverletzungen sei der Tod des Kindes verursacht worden. Der Bundesgerichtshof wendet im Rahmen des Amtshaftungsanspruches wegen Amtspflichtverletzungen durch Rettungssanitäter die im Arzthaftungsrecht geltenden Grundsätze, dass nämlich ein grober Behandlungsfehler regelmäßig eine Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden bewirkt, an. Das Landgericht hat der Familie ein Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht sowie Schadensersatz zugesprochen. Darüber hinaus haben die Kläger aufgrund des persönlichen Näheverhältnisses Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB. In Anwendung dieser neuen, seit 2017 bestehenden Anspruchsgrundlage soll das durch den groben Behandlungsfehler zugefügte seelische Leid der Angehörigen entschädigt werden.

Klinikum Emden muss Jungen 800.000 Euro zahlen

02.02.2021

Das Klinikum Emden muss dem Jungen 800.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein medizinischer Behandlungsfehler hat das Leben eines fünfjährigen Jungen brutal verändert. Weil ein Pfleger am Klinikum Emden eine Blutvergiftung nicht erkannte, verlor er beide Unterschenkel. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat dem Jungen Mitte März ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 Euro zugesprochen - und damit eine Entscheidung des Landgerichts Aurich bestätigt, gegen die die Klinik Rechtsmittel eingelegt hatte. Nach dem OLG-Urteil ist die Klinik nicht weiter juristisch gegen die Entscheidung vorgegangen. Darüber hatte zuerst die "Ostfriesen Zeitung" berichtet. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Eines der höchsten Schmerzensgelder in der Geschichte Nach Angaben einer Sprecherin des OLG handelt es sich bei dem Schmerzensgeld um eines der höchsten in der deutschen Rechtsgeschichte. Es sei deshalb so hoch, weil der 14-Jährige noch so jung und für sein gesamtes Leben gezeichnet sei, sagte sie NDR 1 Niedersachsen. Weil der Junge sich noch im Wachstum befinde, müsse er voraussichtlich noch mehr als 20-mal operiert werden, so die Sprecherin. Pfleger ruft keinen Arzt Im Mai 2011 brachte die Mutter den damals fünfjährigen Jungen mit Schüttelfrost und hohem Fieber ins Emder Krankenhaus, wie es die OLG-Sprecherin berichtet. In der Nacht verschlechterte sich der Zustand des Kindes und an seinem Körper bildeten sich Flecken. Trotz Bitten der Mutter rief der zuständige Pfleger keinen Arzt. Erst bei der morgendlichen Visite stellte ein Arzt fest, dass der Körper des Jungen voller Nekrosen war - das ist abgestorbenes Gewebe. Auslöser war eine Blutvergiftung durch Meningokokken. Bisher fast 20 Operationen Der Junge überlebte. Er verlor aber beide Unterschenkel und eine Kniescheibe. Nach Angaben des Anwalts der Familie, Burkhard Remmers, wurde er bereits fast 20-mal operiert. Sein ganzes Leben lang werde er auf den Rollstuhl angewiesen sein. Durch die Nekrosen seien zudem große Teile der Körperoberfläche des Jungen dauerhaft entstellt. "Niemand kann dem Kläger und seiner Familie das Leid abnehmen", so Remmers. Er erhalte aber jetzt eine "wirklich angemessene Entschädigung".

Alle Blog ansehen →