Lohnbuchhalter (m/w/d) für Oldenburg
25.08.2026
Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB — Ihre moderne Kanzlei in Ostfriesland, dem Emsland und Oldenburg. Mandantenorientiert, digital und persönlich.
25.08.2026
25.08.2026
15.06.2026
15.06.2026
Warum Steuerfachangestellte/r? Ein zukunftssicherer und sinnstiftender Beruf – deine Arbeit hat direkten Mehrwert für Menschen und Unternehmen Jeder Tag bringt neue spannende Aufgaben Du trägst Verantwortung und unterstützt Unternehmen & Privatpersonen Perfekte Mischung aus Zahlen, Organisation und Beratung
15.06.2026
15.06.2026
DU SUCHST… … eine neue Herausforderung und möchtest selbstständig in einer modernen, digitalen Steuerkanzlei arbeiten? Dann bewirb Dich bei uns und werde Teil unseres Teams – in Vollzeit oder Teilzeit an unseren Standorten in Rhauderfehn, Aurich, Sögel oder Oldenburg. Auch ohne Berufserfahrung bist Du bei uns herzlich willkommen. Wir sind eine moderne Kanzlei im Nordwesten und arbeiten bereits seit über 10 Jahren komplett digital.
15.06.2026
15.06.2026
23.09.2026
Unternehmensnachfolge im Fokus Wie gelingt es, das eigene Unternehmen erfolgreich in die nächste Generation zu führen? Mit dieser Frage beschäftigten sich am gestrigen Abend fast 65 Gäste beim Unternehmerabend des Gewerbevereins „Rhauderfehn …hat alles e.V.“. Als Referent gab unser Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge Fabian Kaukereit Einblicke in eines der wichtigsten Themen im Lebenszyklus eines Unternehmens. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist der eigene Betrieb weit mehr als eine wirtschaftliche Existenz. Über Jahre oder sogar Jahrzehnte wurde das Unternehmen aufgebaut, weiterentwickelt und durch unterschiedliche Herausforderungen geführt. Entsprechend groß ist die Bedeutung der Frage, was eines Tages mit diesem Lebenswerk geschehen soll. Genau hier setzte der Vortrag von Fabian Kaukereit an. Unternehmensnachfolge beginnt früher, als viele denken Wer übernimmt mein Unternehmen? Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Übergabe? Soll der Betrieb innerhalb der Familie weitergeführt oder an einen externen Nachfolger verkauft werden? Möchte ich mich vollständig zurückziehen – oder noch einige Jahre beteiligt bleiben? Diese und viele weitere Fragen zeigen: Unternehmensnachfolge ist kein einzelner Vorgang, sondern ein Prozess. Eine erfolgreiche Nachfolge benötigt deshalb Zeit und eine sorgfältige Vorbereitung. Neben steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten spielen dabei auch die persönlichen Vorstellungen des bisherigen Unternehmers und des zukünftigen Nachfolgers eine entscheidende Rolle. Gerade bei einer familieninternen Übergabe treffen wirtschaftliche Entscheidungen häufig auf persönliche und emotionale Fragestellungen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine klare Vorstellung davon zu entwickeln, wie die Zukunft des Unternehmens aussehen soll. Wie soll die Übergabe konkret aussehen? Im Mittelpunkt einer Nachfolgeberatung steht zunächst nicht nur die Frage, wer das Unternehmen übernehmen soll. Ebenso wichtig ist die Frage, wie die Übergabe gestaltet werden kann. Soll das Unternehmen vollständig übertragen werden oder zunächst nur ein Teil der Gesellschaftsanteile? Soll die Übergabe in einem Schritt erfolgen oder über mehrere Jahre hinweg? Bleibt der bisherige Unternehmer noch beratend oder operativ tätig? Auch die finanzielle Seite muss frühzeitig betrachtet werden. Schließlich soll eine Nachfolgeregelung nicht nur die Zukunft des Unternehmens sichern, sondern in vielen Fällen auch die finanzielle Absicherung des Übergebenden gewährleisten. Deshalb gehört zu einer guten Nachfolgeplanung beispielsweise auch die Frage, welches Einkommen der bisherige Unternehmer nach seinem Ausscheiden benötigt und welche weiteren Vermögenswerte zur Verfügung stehen. Nicht nur das Unternehmen betrachten Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist deshalb die Betrachtung der gesamten Vermögenssituation . Neben dem eigentlichen Unternehmen können beispielsweise private Immobilien, vermietete Objekte, Ferienwohnungen, Wertpapierdepots, Bankguthaben, Versicherungen oder weitere Beteiligungen vorhanden sein. Erst wenn ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen und persönlichen Situation vorliegt, können unterschiedliche Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge sinnvoll miteinander verglichen und aufeinander abgestimmt werden. Und was möchte die nächste Generation? Eine Unternehmensnachfolge funktioniert jedoch nicht allein aus Sicht des Übergebenden. Auch die Vorstellungen des zukünftigen Unternehmers müssen berücksichtigt werden: Möchte er das Unternehmen vollständig übernehmen? Welche Verantwortung möchte er zukünftig tragen? Wie kann die Übernahme finanziert werden? Welche Veränderungen oder Investitionen sind nach der Übergabe geplant? Eine erfolgreiche Nachfolgeregelung sollte deshalb beide Seiten zusammenbringen . Das Ziel ist eine Lösung, die wirtschaftlich tragfähig ist, steuerliche Rahmenbedingungen berücksichtigt und gleichzeitig zu den persönlichen Vorstellungen der Beteiligten passt. Fast 65 Gäste beim Unternehmerabend Dass das Thema viele Unternehmerinnen und Unternehmer beschäftigt, zeigte die große Resonanz beim Unternehmerabend des Gewerbevereins „Rhauderfehn …hat alles e.V.“ . Fast 65 Gäste waren vor Ort und verfolgten den Vortrag von Fabian Kaukereit. Wir freuen uns sehr über das große Interesse und bedanken uns beim Gewerbeverein für die Einladung und die Möglichkeit, dieses wichtige Thema einem so großen Kreis regionaler Unternehmerinnen und Unternehmer näherzubringen. Fachberatung für Unternehmensnachfolge Als Fachberater für Unternehmensnachfolge begleitet Fabian Kaukereit Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Planung und Gestaltung ihrer Nachfolge. Dabei geht es nicht darum, möglichst schnell eine fertige Lösung zu präsentieren. Am Anfang steht vielmehr eine umfassende Bestandsaufnahme: Wo steht das Unternehmen heute? Welche persönlichen Ziele verfolgt der Unternehmer? Welche Vorstellungen hat ein möglicher Nachfolger? Wie sieht die Vermögenssituation aus und welche steuerlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte müssen berücksichtigt werden? Auf dieser Grundlage kann Schritt für Schritt eine individuelle Nachfolgestrategie entwickelt werden. Sie beschäftigen sich mit Ihrer eigenen Unternehmensnachfolge? Dann gilt vor allem: Es ist selten zu früh, sich mit der eigenen Nachfolge auseinanderzusetzen. Auch wenn eine konkrete Übergabe erst in einigen Jahren geplant ist, können frühzeitig getroffene Entscheidungen später einen erheblichen Unterschied machen. Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam mit Ihnen betrachten wir Ihre persönliche und unternehmerische Situation und entwickeln eine Nachfolgestrategie, die zu Ihnen, Ihrer Familie und Ihrem Unternehmen passt. Ihr Ansprechpartner: Fabian Kaukereit Steuerberater | Fachberater für Unternehmensnachfolge
15.09.2026
Wie sieht eigentlich eine Ausbildung in einer Steuerkanzlei aus? Was macht man als Steuerfachangestellte/r – und welche Möglichkeiten hat man nach der Ausbildung? Genau diese und viele weitere Fragen konnten wir am 11. und 12. September 2026 auf der Job4U Messe in den Weser-Ems-Hallen in Oldenburg beantworten. Mit unserem Messeteam waren wir vor Ort, um jungen Menschen einen persönlichen Einblick in unsere Kanzlei und vor allem in die vielfältigen Karrierechancen in der Steuerberatung zu geben. Steuerberatung ist vielseitiger, als viele denken Wer bei Steuerberatung zunächst ausschließlich an Zahlen, Steuererklärungen und einen Schreibtisch voller Akten denkt, wird schnell feststellen: Der Berufsalltag sieht heute ganz anders aus. Moderne Steuerberatung ist digital, abwechslungsreich und vor allem sehr nah am Menschen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei unterschiedlichsten wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen. Dabei spielen digitale Prozesse und moderne Software mittlerweile eine ebenso wichtige Rolle wie der persönliche Kontakt zu unseren Mandantinnen und Mandanten. Genau das wollten wir den Besucherinnen und Besuchern der Job4U vermitteln. Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten (m/w/d) Im Mittelpunkt unseres Messeauftritts stand natürlich die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten (m/w/d) . Während der Ausbildung lernt man unter anderem, wie Finanzbuchhaltungen erstellt, Lohn- und Gehaltsabrechnungen bearbeitet, Steuererklärungen vorbereitet und Jahresabschlüsse unterstützt werden. Gleichzeitig bekommt man einen umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Abläufe ganz unterschiedlicher Unternehmen. Und das Beste: Nach der Ausbildung stehen viele Türen offen. Von der Ausbildung bis zum Steuerberater Uns ist besonders wichtig zu zeigen, dass eine Ausbildung in der Steuerberatung der Start einer langfristigen Karriere sein kann. Nach der Ausbildung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Spezialisierungen und Fortbildungen oder die Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt/in. Mit entsprechender Berufserfahrung und den jeweiligen Voraussetzungen kann der Karriereweg sogar bis zum Steuerberaterexamen führen. Damit bietet die Steuerberatung auch jungen Menschen, die sich nach der Schule zunächst bewusst für eine Ausbildung entscheiden, hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Viele interessante Gespräche auf der Job4U Besonders am Freitag durften wir zahlreiche Schülerinnen und Schüler an unserem Stand begrüßen und viele interessante Gespräche führen. Wir konnten Fragen zur Ausbildung beantworten, Einblicke in unseren Kanzleialltag geben und natürlich auch erzählen, was uns als Arbeitgeber ausmacht. Am Samstag war die Messe etwas weniger stark besucht. Trotzdem konnten wir auch an diesem Tag gute Gespräche führen und neue Kontakte knüpfen. Insgesamt blicken wir daher auf zwei erfolgreiche Messetage zurück und freuen uns besonders über das Interesse der jungen Besucherinnen und Besucher an unserer Branche und unserer Kanzlei. Danke an unser Messeteam! Ein erfolgreicher Messeauftritt funktioniert natürlich nicht ohne die Menschen, die ihn möglich machen. Deshalb möchten wir uns ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die bei der Vorbereitung, beim Auf- und Abbau sowie an den beiden Messetagen mitgewirkt haben. Vielen Dank für euren Einsatz und dafür, dass ihr unsere Kanzlei auf der Job4U so engagiert vertreten habt! Du möchtest Teil unseres Teams werden? Du interessierst dich für Zahlen und wirtschaftliche Zusammenhänge, möchtest aber gleichzeitig mit Menschen arbeiten und suchst einen Beruf mit echten Entwicklungsmöglichkeiten? Dann könnte die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten (m/w/d) genau das Richtige für dich sein. Wir freuen uns immer darauf, junge Menschen kennenzulernen, die gemeinsam mit uns in ihre berufliche Zukunft starten möchten. Interesse geweckt? Dann informiere dich auf unserer Karriereseite über deine Möglichkeiten bei uns – wir freuen uns auf dich!
23.09.2026
Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Damit hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt. Sachverhalt Eltern hatten ihrem Sohn (A) im Jahr 2002 und im Juli 2014 Mitunternehmeranteile, GmbH-Anteile und Miteigentumsanteile an einem Betriebsgrundstück im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. A verpflichtete sich im Übergabevertrag (Juli 2014), seiner Schwester (S) ein Gleichstellungsgeld zu zahlen. Dieses war in zwei Raten fällig (Teilbetrag 1 am 30.12.2014; Teilbetrag 2 am 30.12.2015), ohne dass ein Zins zu entrichten war. S verzichtete im Übergabevertrag gegenüber den Eltern für das im Jahr 2002 und im Jahr 2014 an A übertragene Vermögen auf ihre Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Die Eltern traten ihre Forderung gegen A auf Zahlung des Gleichstellungsgeldes an S ab, ohne für deren Erfüllung einzustehen. Das Finanzamt und das Finanzgericht Hessen nahmen an, dass die im Streitjahr 2015 zugeflossene zweite Teilzahlung wegen der Unverzinslichkeit der Forderung und deren Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (bis zur Fälligkeit am 30.12.2015) nach § 12 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufzuteilen sei. In Höhe der Differenz zwischen dem Tilgungsanteil und dem Nennbetrag der zweiten Teilzahlung habe S Kapitalerträge erzielt. Diese Ansicht teilte der Bundesfinanzhof aber nicht und verneinte die Einkommensteuerbarkeit der gesamten Abfindungszahlung. Der Bundesfinanzhof hat sein Urteil u. a. wie folgt begründet: Rechtsgrund für den Erhalt der zweiten Teilzahlung ist allein der seitens der S gegenüber den Eltern erklärte lebzeitige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht. Abfindungen für einen solchen Verzicht unterliegen, auch wenn sie in (unter § 12 Abs. 3 BewG fallenden) Raten geleistet werden, nicht der Einkommensteuer. Denn die Abfindung wurde der S außerhalb eines Leistungsaustausches unentgeltlich zugewendet und ist deshalb der Auszahlung eines durch einen Erbgang erworbenen Vermögensrechts (zum Beispiel Erb- oder Pflichtteil, Vermächtnis) gleichzustellen. Solche Zahlungen können „nur“ der Schenkungsteuer unterliegen. Merke: Die Entscheidung bringt Sicherheit für Eltern, die im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge Pflichtteilsverzichte mit Abfindungsregelungen mit ihren Kindern vereinbaren. Danach müssen derartige Abfindungszahlungen nicht als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte versteuert werden. Abfindungszahlungen können aber mitunter dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist und ein Pflichtteilsberechtigter vom Erben unter Anrechnung auf seinen Pflichtteil wiederkehrende Leistungen oder eine Einmalzahlung erhält. BFH-Urteil vom 20.1.2026, Az. VIII R 6/23, unter www.iww.de , Abruf-Nr. 252931; BFH, PM Nr. 14/26 vom 12.3.2026